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Unsere Förderprodukte

Gründung, Wachstum
und Betriebsmittel

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Gründungs- und Wachstumskredit (GuW)

Unser Förderprogramm für die Gründung von gewerblichen und freiberuflichen Existenzen sowie Betriebsübernahmen und tätige Beteiligungen.

  • Zielgruppe sind Gründerinnen und Gründer, Nachfolgerinnen und Nachfolger, kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen sowie Angehörige Freier Berufe
  • Darlehenshöchstbetrag von 20 Mio. Euro pro Vorhaben
  • Bei nicht ausreichenden Sicherheiten ist eine Haftungsfreistellung der LfA in Höhe von 60 Prozent bei Darlehen von bis zu 5 Mio. Euro möglich
  • Vorhaben im GuW-Fördergebiet profitieren von einem nochmals vergünstigten Zinssatz


Weitere Informationen sind hier zu finden.

Etablierte Unternehmen

Gründungs- und Wachstumskredit (GuW)

Unser Programm für die Wachstumsinvestitionen und Betriebsmittelbedarfe. Fördern wollen wir alle mittelständischen Unternehmen, die gewerblich oder freiberuflich tätig sind und ihren Sitz in Bayern haben.

  • Für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler
  • Darlehenshöchstbetrag bis zu 20 Mio. Euro pro Vorhaben
  • Bei nicht ausreichenden Sicherheiten ist eine Haftungsfreistellung der LfA in Höhe von 60 Prozent bei Darlehen von bis zu 5 Mio. Euro möglich
  • Vorhaben im GuW-Fördergebiet profitieren von einem nochmals vergünstigten Zinssatz

Universalkredit

Unser zinsgünstiges und schlankes Produkt mit breiten Einsatzmöglichkeiten.

  • Für Unternehmen und Freiberufler mit einem Jahresumsatz von bis zu 500 Mio. Euro
  • Darlehenshöchstbetrag von 25 Mio. Euro pro Vorhaben
  • Bei nicht ausreichenden Sicherheiten ist eine Haftungsfreistellung der LfA in Höhe von 60 Prozent bei Darlehen von bis zu 7,5 Mio. Euro möglich
  • Flexibles Angebot an Kreditlaufzeiten und Zinsbindungen

Regionalkredit

Unser Produkt zur Ergänzung der Finanzierung von Vorhaben, die im Rahmen des bayerischen regionalen Förderprogramms für die gewerbliche Wirtschaft gefördert werden.

  • Für kleine und mittlere Unternehmen
  • Darlehenshöchstbetrag von 20 Mio. Euro pro Vorhaben
  • Bei nicht ausreichenden Sicherheiten ist eine Haftungsfreistellung der LfA in Höhe von 60 Prozent bei Darlehen von bis zu 5 Mio. Euro möglich

Weitere Informationen sind hier zu finden.