Nachhaltigkeit
Nachhaltigkeit – wichtiger Grundpfeiler der LfA
Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren sind für den langfristigen Erfolg der LfA von großer Bedeutung. Ökonomie, Ökologie, Soziales und Governance sind als gleichrangige Ziele integraler Bestandteil des Geschäftsmodells der Bank. Die Finanzierungsinstrumente der LfA zur Förderung und Unterstützung des Mittelstands, von Angehörigen freier Berufe und größerer Unternehmen mit einem Jahresumsatz von in der Regel bis zu 500 Millionen Euro tragen zu einer nachhaltigen Wirtschaft Bayerns bei. Die Fördertätigkeit ist im Wesentlichen darauf ausgerichtet, strukturelle Wettbewerbsnachteile mittelständischer Betriebe bei der Unternehmensfinanzierung auszugleichen und dadurch für Chancengleichheit zu sorgen sowie die Transformation hin zur Klimaneutralität zu unterstützen.
Mit den „Grundsätzen guter Unternehmensführung“ dokumentiert die LfA die Bedeutung und den Maßstab ihrer Unternehmensführung als Teil ihres Nachhaltigkeitskonzepts. Insofern ist der Nachhaltigkeitsgedanke auch im Leitbild, in den strategischen Zielen sowie in der Geschäfts- und Risikostrategie der LfA fest verankert. Er findet daher seinen Niederschlag im unternehmerischen Handeln, angefangen bei geschäftspolitischen Entscheidungen über die Gestaltung des Produkt- und Dienstleistungsangebots bis hin zur Durchführung einzelner Finanzierungen oder Beratungsleistungen. Die besondere Relevanz dieses Gedankens wird im Bereich Compliance auch im vom Vorstand erlassenen „Verhaltenskodex für Mitarbeiter“ ausgedrückt.
Die „Allgemeinen Nachhaltigkeitsgrundsätze“ sind der Handlungsrahmen für die ESG-Aktivitäten (Environmental, Social, Governance) der LfA. Mit klaren Prinzipien in den Bereichen interne Organisation, Verantwortung im operativen Geschäft und gesellschaftliche Verantwortung bestimmen sie maßgeblich die Arbeit der LfA. Darauf aufbauend setzt sich die Bank mittelfristige und jährliche Nachhaltigkeitsziele, mit deren Verfolgung die Nachhaltigkeitsaktivitäten fortentwickelt werden.
Mit „Ausschlusslisten für Programmkredite und Bürgschaften“, „Konsortialkreditneugeschäft“ und „Anlagenneugeschäft“ stellt die LfA sicher, dass keine Mittel an Kreditnehmer oder Emittenten fließen, durch deren Aktivitäten aus LfA-Sicht inakzeptable negative Auswirkungen auf bestimmte Aspekte im Bereich Umwelt, Soziales und Governance zu erwarten sind.
Insbesondere individuelle Förderprogramme der LfA sind auf die speziellen Bedarfe der Kunden im Bereich Nachhaltigkeit ausgerichtet, wie Energieeinsparung, -erzeugung, -speicherung und -verteilung. Im Bereich Energie und Klimaschutz konnte die LfA in 2025 rund 202 Millionen Euro Fördervolumen platzieren.
Die LfA gewährt auch Risikoentlastungen in Form von Haftungsfreistellungen und Bürgschaften, um die Finanzierungsnachteile kleinerer Betriebe auszugleichen. Dadurch wird auch Unternehmen, die nicht ausreichend Sicherheiten bereitstellen können, der Zugang zu zinsgünstigen Darlehen ermöglicht. Die Nachfrage nach Risikoentlastungen erreichte 2025 ein Zusagevolumen von 108 Millionen Euro.
Im Bereich Innovation und Digitalisierung wurden 2025 Darlehen in Höhe von 518 Millionen Euro zur Förderung von Innovations- und Digitalisierungsvorhaben zugesagt. Zum einen können Unternehmen so mit neuen zukunftsweisenden Produkten ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken, zum anderen können dadurch effizientere und ressourcenschonendere Produkte und Produktionsmethoden geschaffen werden. Somit ist die Innovations- und Digitalisierungsförderung auch unter Nachhaltigkeitsaspekten unabdingbar.
Das Thema Nachhaltigkeit wird auch bei der jährlichen Risikoinventur berücksichtigt. Dabei wird im Rahmen eines umfassenden ESG Risk Assessments jährlich untersucht, wie sich insbesondere Klima- und Transformationsrisiken auf die LfA auswirken können. Die Ergebnisse dieser Untersuchung fließen laufend in die Überwachung der Risikotragfähigkeit der LfA ein.
Als verantwortungsbewusster Arbeitgeber bietet die LfA ein hohes Maß an Arbeitsplatzsicherheit, umfassende Weiterbildungsmöglichkeiten sowie Rahmenbedingungen, die Vielfalt und Vereinbarkeit fördern. Im Rahmen des internen Bankbetriebs ist es erklärtes Ziel der Bank, durch eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen, unterstützt vom auditierten Umweltmanagementsystem EMAS, den Einsatz von Ressourcen fortlaufend zu überwachen und weiter zu reduzieren. Bis 2028 strebt die LfA an, die vermeidbaren CO2-Emissionen im internen Bankbetrieb auf ein Minimum zu senken und die verbleibenden Emissionen durch geeignete Maßnahmen zu kompensieren. Die aktuellen Kennzahlen und Ziele beim betrieblichen Umweltschutz sind der aktuellen „Umwelterklärung“ zu entnehmen.
Der im 2-Jahres-Rhythmus fortgeschriebene Nachhaltigkeitsbericht („DNK-Erklärung“) dokumentiert ebenfalls, wie die Nachhaltigkeit in der LfA gelebt wird. Die Nachhaltigkeitsleistungen der LfA werden von darauf spezialisierten Ratingagenturen analysiert und bewertet. Ausgewählte Zertifizierungen unterstützen dabei das Nachhaltigkeitsengagement der LfA und sorgen für Transparenz und Vergleichbarkeit.
Seit September 2023 ist die LfA Unterzeichnerin des UN Global Compact, der weltweit größten Initiative für unternehmerische Nachhaltigkeit. Damit verpflichtet sich die LfA, ihre Strategien und Abläufe konsequent an universellen Grundsätzen in den vier Bereichen Menschenrechte, Arbeit, Umwelt und Korruptionsbekämpfung auszurichten und Maßnahmen zu ergreifen, die diese gesellschaftlichen Ziele voranbringen.